Ihr Besuch

Created with Sketch.

Der Spielort der Faust-Festspiele Pottenstein befindet sich an der Schüttersmühle, 91278 Pottenstein, direkt am „Kiosk zum Klumpertal“. Die Schüttersmühle liegt etwa drei Kilometer östlich von Pottenstein entfernt direkt an der Bundesstraße 470.

An der Schüttersmühle gibt es kaum Parkplätze. Fahren Sie deshalb bitte zur 600 Meter entfernten Teufelshöhle, die ebenfalls direkt an der Bundesstraße 470 liegt, und parken Sie dort bequem auf dem Großparkplatz.

Bitte beachten Sie, dass am Spielort an der Schüttersmühle Parkmöglichkeiten nur sehr eingeschränkt vorhanden sind. Vorzugsweise sollten diese für die Gäste des griechischen Restaurants und für Menschen mit Behinderung freigehalten werden. Parken Sie bitte am Parkplatz an der Teufelshöhle, der nur 600 Meter vom Spielort entfernt liegt und innerhalb von 10 Minuten bequem über einen sehr gut ausgebauten und asphaltierten Fußweg zu erreichen ist. Vielen Dank!

Aufführungsbeginn ist immer um 20.00 Uhr, Einlass ab 19.00 Uhr. Alle Aufführungen dauern inklusive Pause etwa zwei Stunden und enden gegen 22 Uhr.

Eine Ausnahme ist die Aufführung „Der Pottensteiner Teufelspakt“ am 17. August. Die Aufführung beginnt bereits um 19 Uhr. Und anschließend ab 21,15 Uhr folgt dann die große 80er- und 90er-Jahre Abschlussparty mit DJ, bester Musik und um 23 Uhr Feuerwerk!

Bitte beachten: Das Kinderstück hat unterschiedliche Startzeiten.
Dauer ca. eine Stunde. Keine Pause. Ab Kindergarten geeignet.

Nach dem Beginn der Vorstellung ist bis zur Pause kein Einlass mehr möglich. Planen Sie ihre Anreise deshalb bitte großzügig!

Die Zuschauertribüne ist überdacht, die Plätze sind nummeriert. Sie haben von allen Plätzen sehr gute Sicht. Die Schauspieler tragen Funkmikrofone und sind dadurch auf allen Plätzen sehr gut zu verstehen.

Bitte denken Sie – auch bei sonnigem Wetter – an warme Kleidung.

Bei Regen wird gespielt. Ein Abbruch oder eine Absage der Vorstellung erfolgt nur bei Gewitter oder orkanartigen Sturmböen. Die Entscheidung über einen eventuellen Ausfall der Vorstellung wird erst unmittelbar vor Beginn unter Berücksichtigung der aktuellen Wetterbedingungen getroffen.

Sollte eine bereits begonnene Aufführung wegen witterungsbedingter Gefahren für die Zuschauer und die Mitwirkenden abgebrochen werden, besteht – wie bei Open-Air-Veranstaltungen üblich – kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Bei einem Abbruch oder dem Ausfall einer Vorstellung wird selbstverständlich eine Ersatzvorstellung angeboten. Fällt eine Vorstellung ganz aus, wird eine Umbuchung oder Rückgabe der Eintrittskarten angeboten.

Die überdachte Zuschauertribüne bietet trockene Sitzplätze